Rechtsanwalt David Geßner ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Nach erfolgreicher Absolvierung des Fachanwaltslehrgangs Urheber- und Medienrecht und nachgewiesener jahrelanger praktischer Erfahrung in diesem Bereich darf Rechtsanwalt David Geßner seit einigen Monaten die Bezeichnung Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht führen. Rechtsanwalt Geßner leitet die Dezernate Medien- und Urheberrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz und verfügt in diesen Bereichen über jahrelange Erfahrung und Expertise.