Das Arbeitsrecht stellt einen der Tätigkeitsschwerpunkte unserer Kanzlei dar. Das sogenannte Individualarbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer untereinander, insbesondere die Arbeitsbedingungen und den Kündigungsschutz, welcher aufgrund der Unterlegenheit des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber von besonderer Bedeutung ist. Davon zu unterscheiden ist das Kollektivarbeitsrecht, welches das Verhältnis zwischen Betriebsräten, Gewerkschaften, Personalräten auf der einen Seite und Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden auf der anderen Seite regelt.
Zu unseren Mandanten zählen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, aber auch Betriebsräte, Gewerkschaften und Personalräte, welche wir in allen arbeitsrechtlichen Fragen umfassend beraten und vertreten.
Unsere Leistungen im Bereich Arbeitsrecht
- Verhandlung, Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen
- Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen
- Vertretung in Kündigungsschutzverfahren
- Beratung und Vertretung von Führungskräften
- Unterstützung bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen
- Rechtliche Betreuung bei Betriebsübergängen
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
- Beratung zum Arbeitnehmerurheberrecht (Arbeitnehmererfindungen)
- Beratung zum Datenschutzrecht und Persönlichkeitsrecht im Rahmen des Arbeitsverhältnisses (z.B. Recht am eigenen Bild)
- Unterstützung bei Mobbing
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten kompetent und individuell in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Haben auch Sie ein arbeitsrechtliches Problem, dann kontaktieren Sie uns gern.