Uns ist es wichtig, dass die Vergütung unserer Tätigkeit für unsere Mandanten transparent und nachvollziehbar ist. Daher besprechen wir mit Ihnen vor Erteilung eines Mandats die Ihnen entstehenden Kosten. Der telefonische Erstkontakt ist bei uns grundsätzlich kostenlos. Nehmen Sie also ganz unverbindlich Kontakt zu uns auf.
Für die Vergütung unserer Leistungen bieten wir abhängig von der Art der Tätigkeit unterschiedliche Kostenmodelle an. Grundsätzlich berechnet sich unsere Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und ist abhängig vom Gegenstandswert. Insbesondere bei gerichtlichen Auseinandersetzungen rechnen wir unsere Leistungen nach dem RVG ab.
In vielen Fällen treffen wir alternativ auch Honorarvereinbarungen, welche eine Vergütung nach Stundensätzen vorsehen. Diese eignen sich etwa bei der Prüfung und Gestaltung von Verträgen sowie bei der außergerichtlichen Beratung. Des Weiteren besteht die Möglichkeit Pauschalhonorare zu vereinbaren.
Welches Vergütungsmodell zum Tragen kommt, ist von den individuellen Umständen des Einzelfalls abhängig.