In ausgewählten Bereichen vertreten und beraten wir Mandanten auch in Rechtsstreitigkeiten mit internationalem Bezug sowie bei Zollstreitigkeiten. Eine rechtlich verbindliche Begriffsbestimmung für den „Zoll“ gibt es nicht. Der Begriff „Zoll“ wird heute allgemein für Abgaben verwendet, die bei der Ein- und Ausfuhr von Waren über Staatsgrenzen erhoben werden. Die Zölle, die in der heutigen Zeit erhoben werden, sind im Wesentlichen vom Wirtschaftszollgedanken geprägt. Die Rechtsgrundlagen des Europäischen Zollrechts sind auf unterschiedlichen Ebenen angesiedelt. Zu diesen Ebenen gehören das internationale Völkerrecht und das Europäische Gemeinschaftsrecht. Welche Regeln einschlägig sind und ob und in welcher Höhe Abgaben (Zölle) entstehen, ist nur mit speziellen rechtlichen Kenntnissen zu beurteilen.
Am 1. Mai 2016 ist ferner das neue Zollrecht, der Unionszollkodex („UZK“) in Kraft getreten, welches zu beachten ist. Änderungen ergeben sich nunmehr bei der Neubewertung existierender Bewilligungen, bei der Errechnung des Zollwertes sowie bei Sicherheiten.
Wir vertreten nationale wie internationale Handelsunternehmen und sonstige Gewerbetreibende, die durch Ihre Handelstätigkeiten im europäischen Raum und auch weltweit mit rechtlichen Fragen von Zoll & Abgaben in Berührung kommen.
Unserer Leistungen in diesem Bereich umfassen unter anderem:
- Zollrecht (Zollnachforderungen, zollrechtliche Verfahren, Tarifeinordnung)
- Zollrechtliche Bußgeldverfahren und Devisenvorgänge
- Einvernehmliche internationale Scheidungen
- Internationales Privatrecht
Wir verfügen über eine Jahrzehnte lange Erfahrung in den Bereichen und beraten Sie gerne bundesweit. Wünschen Sie eine Beratung in einer zollrechtlichen Angelegenheit oder wissen Sie nicht genau, welche Vorschriften gelten, möchten Sie vor Einfuhr / Ausfuhr die rechtlichen Risiken einschätzen können oder ausschließen, oder benötigen Sie einen Rechtsanwalt, der Sie in einem zollrechtlichen Verfahren vertritt, kontaktieren Sie uns gerne jederzeit, wir helfen Ihnen.