Das Designrecht, welches früher Geschmacksmusterrecht hieß, wird auch als das kleine Urheberrecht bezeichnet, da es dem Designer Schutz vor Nachahmungen gewährt, ohne dass die für einen Urheberrechtsschutz erforderliche Schöpfungshöhe erreicht ist. Einen Urheberrechtsschutz genießen Designleistungen jedoch nur dann, wenn sie sich nicht auf das Handwerkliche beschränken. Der Designschutz ist im Designgesetz, ehemals Geschmacksmustergesetz, geregelt. Das neue Designgesetz/Geschmacksmustergesetz schützt zwei- oder dreidimensionale Muster sowie Erzeugnisse als industrielle oder handwerkliche Gegenstände einschließlich grafischer Symbole und typografischer Schriftzeichen sowie Verpackungen, aus denen das Erzeugnis hergestellt werden soll. Anders als im Bereich des Urheberrechts ist Schutzvoraussetzung nicht die individuelle schöpferische Gestaltung, sondern die Neuheit und Eigenart des Designs. Ein Design gilt als neu, wenn vor dem Anmeldetag kein identisches Design offenbart worden ist. Ein Design hat Eigenart, wenn sich der Gesamteindruck, den es beim informierten Benutzer hervorruft, von dem Gesamteindruck unterscheidet, den ein anderes Design bei diesem Benutzer hervorruft, das vor dem Anmeldetag offenbart worden ist.

Die Anmeldung eines Designs kann für den deutschen Raum (DE- Design) oder aber auch für den europäischen Raum (EU- Design) erfolgen. Die Registrierung des Musters (Design) erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Die Produktform ist ab Eintragung fünf Jahre geschützt, wobei die Schutzdauer bis zu 25 Jahren verlängert werden kann. Vor jeder Design- Anmeldung ist es dringend erforderlich, eine umfassende Designrecherche nach älteren Rechten durch einen auf das Designrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu veranlassen, um kostspielige Abmahnungen und Designverletzungsverfahren zu vermeiden. Um eine Verwässerung Ihres Designs zu verhindern und einen effektiven Designschutz zu gewährleisten, sollten Sie Ihr Design nach erfolgter Eintragung auch dauerhaft auf Rechtsverletzungen hin überwachen lassen.

Unsere Leistungen im Bereich Designrecht

  • Beratung zu allen Fragen des Designrechts
  • Durchführung einer umfassenden Designrecherche nach älteren Rechten Dritter, welche mit dem einzutragenden Design kollidieren könnten
  • Professionelle Designanmeldung (National und international)
  • Designüberwachung (Monotoring)
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei Designrechtsverletzungen (Unterlassungsanspruch, Löschungsanspruch, Schadensersatzanspruch, Auskunftsanspruch)
  • Verteidigung gegen Abmahnungen sowie Prozessführung in Verletzungsverfahren bundesweit

Benötigen Sie rechtlichen Rat von einem auf das Designrecht spezialisierten Rechtsanwalt? Möchten Sie eine Produktform/Muster als Design schützen lassen oder gegen einen Nachahmer vorgehen? Oder sehen Sie sich einer Abmahnung ausgesetzt, gegen welche Sie sich verteidigen möchten? Dann kontaktieren Sie uns gern. Wir beraten und vertreten Sie bundesweit.

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