Unsere Kanzlei ist schwerpunktmäßig auch im Verkehrsrecht tätig. Das Verkehrsrecht umfasst neben dem Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrecht das Haftpflicht- und Kaskoversiche-rungsrecht sowie das Schadensrecht und Schmerzensgeldrecht in Verbindung mit Verkehrsunfällen. Das Verkehrsrecht ist teilweise in den allgemeinen Gesetzen wie dem BGB beispielsweise für das Verkehrsschadensrecht normiert. Teilweise finden jedoch im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen die Sondervorschriften der StVO, des StVG sowie die sonstigen straßenverkehrsrechtlichen Sondernormen und Verordnungen Anwendung.
Zu unseren Mandanten gehören in erster Linie Versicherungsgesellschaften. Bereits seit Jahr-zehnten sind wir mit Großschadensfällen betraut. Ein wesentlicher Schwerpunkt stellt die Durchsetzung und/oder Abwehr von Großschadensfällen bei jeglichen Unfällen dar.
Unsere Leistungen im Bereich des Verkehrsrechts umfassen unter anderem:
- Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren im Straßenverkehr
- Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche nach Verkehrsunfällen
- Außergerichtliche sowie gerichtliche Durchsetzung bzw. Abwehr von Großschadensfällen
- Außergerichtliche und gerichtliche Rechtsstreitigkeiten mit Kraftfahrtversicherungen (Haftpflicht- und Kaskoversicherungen)
- Durchsetzung/Abwicklung von Ansprüchen aus Pkw-Kaufverträgen/Reparaturen
Wir verfügen über eine Jahrzehnte lange Erfahrung in den Bereichen und beraten Sie gerne bun-desweit in allen Fragen. Wünschen Sie eine Beratung in einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit oder wissen Sie nicht genau, welche Vorschriften gelten, benötigen Sie Hilfe bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls, oder benötigen Sie einen Rechtsanwalt, der Sie in verkehrsrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht vertritt, kontaktieren Sie uns gerne jederzeit, wir helfen Ihnen.