Einen wesentlichen Schwerpunkt unserer Tätigkeit stellt das private Baurecht dar. Das private Baurecht regelt die zivilrechtlichen Rechtsbeziehungen bei der Bauausführung und den Ausgleich der privaten Nachbarinteressen. Zum privaten Baurecht zählt vor allem das Bauvertragsrecht, welches den Abschluss von Bauverträgen zwischen Bauherr und Unternehmer (oder Unternehmer und Nachunternehmer / Subunternehmer) sowie die Haftung für Baumängel und Bauschäden regelt. Das private Baurecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch, §§ 631 ff. BGB kodifiziert. Zwischen Unternehmern werden in Verträgen häufig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) vereinbart, die abweichende Sonderregelungen beinhalten. Gerade bei komplizierten Sachverhalten in diesen Bereichen ist es empfehlenswert, auf die Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte zu setzen. Ob private Bauherren, Investoren, Eigentümer, Fondsgesellschaften, Generalunternehmer/Generalübernehmer, Nachunternehmer oder kleinere und größere Bauunternehmen, wir beraten und begleiten Sie zielorientiert, rechtssicher, transparent, engagiert und bundesweit.

Zu unseren Mandanten gehören kleinere sowie mittelständische Bauunternehmen, börsennotierte Gesellschaften, Bauträgergesellschaften sowie private Bauherren und Auftragnehmer.

Unsere Leistungen in diesem Bereich umfassen unter anderem:

  • Prüfung und Vertragsgestaltung von Verträgen und VOB/B-Verträgen einschließlich Vertragsbedingungen.
  • Baubegleitende Rechtsberatung – Beratung bei AGB-Kontrolle, Bauverzögerungen, Sicherheitsleistungen
  • Nachtragsmanagement – Prüfung und Durchsetzung bzw. Abwehr von Nachtragsforderungen
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Mängelrechten und/oder Gewährleistungsrechten
  • Beratung bei Vertragskündigungen sowie Abrechnungen gekündigter Verträge
  • Prozessrecht (Durchsetzung/Abwehr von Forderungen, Nachtragsforderungen, Begleitung bei selbstständigen Beweisverfahren)
  • Streitschlichtung und Schiedsverfahren

Wir verfügen im privaten Baurecht über Jahrzehnte lange Erfahrung in den Bereichen und beraten Sie gerne bundesweit in allen rechtlichen Fragen. Rechtsanwalt Florian Becker hat als besondere Qualifikation den theoretischen Teil der Fachanwaltsprüfung für den Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht erfolgreich absolviert und bildet sich permanent in diesem Bereich fort.

Wünschen Sie eine Beratung in einer baurechtlichen Angelegenheit, benötigen Sie Unterstützung bei der Formulierung von rechtlichen Schreiben (Behinderungsanzeigen, Verzugsanzeigen o.ä.) im Zuge einer baubegleitenden Rechtsberatung, möchten Sie vor Vertragsschluss / Unterschrift die rechtlichen Risiken kennen und ausschließen oder benötigen Sie einen Rechtsanwalt der Sie in baurechtlichen Streitigkeiten vor Gericht vertritt, kontaktieren Sie uns gerne jederzeit, wir helfen Ihnen.

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