Versicherungsrecht
Im Rahmen von verkehrsrechtlichen sowie haftungsrechtlichen Streitigkeiten beraten wir überdies auch in angrenzenden Rechtsgebieten wie dem Versicherungsrecht. Gegenstand des Versicherungsrechts ist die Gestaltung von schuldrechtlichen Versicherungsverträgen sowie den hieraus entstehenden, wechselseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien, dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer.
Die beiden großen Hauptgruppen von Versicherungen, die im Rechtsverkehr die wichtigsten Rollen spielen, sind die Schadensversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung) und die Summenversicherung (z.B. private Unfallversicherung). Eine wichtige gesetzliche Regelung im Versicherungsrecht ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das nach seiner Reform stärker den Verbraucherschutz in den Vordergrund rückt. Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages sind wichtige Neuerungen zu beachten, wie beispielsweise eine umfassende Beratungspflicht gegenüber dem Versicherungsnehmer vor und nach Vertragsabschluss. Bei dem Versicherungsrecht handelt es sich insbesondere für den Versicherungsnehmer um ein kompliziertes Rechtsgebiet auf Grund der Vielzahl von zu beachtenden Obliegenheiten und Vertragsbedingungen (Risikoausschlüsse). Im Schadenfall ist oft möglicherweise die gesundheitliche und wirtschaftliche Existenz des Versicherungsnehmers gefährdet.
Zu unseren Mandanten gehören seit Jahren große Versicherungsgesellschaften, die wir sowohl versicherungsvertragsrechtlich wie auch bei der rechtlichen Abwicklung von Versicherungsfällen außergerichtlich und gerichtlich beraten. Wir vertreten jedoch auch Privatpersonen in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten.
Unsere Leistungen in diesem Bereich umfassen unter anderem:
- Versicherungsvertragsrecht, Prüfung von Versicherungsverträgen und einzelner Klauseln
- Beratung bei Abschluss, Durchführung von Verträgen und im Schadensfall
- Außergerichtliche /gerichtliche Abwehr / Geltendmachung von Forderungen
Unsere Kanzlei ist seit Jahren im Bereich des Versicherungsrechts tätig und hilft Ihnen dabei, dass Sie gerade im Schadensfall zu Ihrem Recht kommen. Auch im Rahmen von Abschlüssen und der Durchführung von Versicherungsverträgen steht Ihnen unsere Kanzlei gerne zur Seite.
Dabei führen wir für Sie die Korrespondenz mit Ihrem Versicherer und unterstützen Sie dabei, dass Sie Ihre Ansprüche bei diesem durchzusetzen.
Spezialisiert sind wir vor allem auf die Bearbeitung und die gerichtliche Abwicklung von Großschadensfällen / Versicherungsfällen mit umfangreichen (medizinischen und unfallanalytischen) Beweisaufnahmen über mehrere Instanzen.