Das Architektenrecht regelt die Rechten und Pflichten des Architekten. Es handelt sich um eine Querschnittsmaterie, das bedeutet, das Architektenrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetz geregelt, sondern setzt sich aus zahlreichen Rechtsvorschriften und unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen zusammen. Zu unterscheiden ist zwischen dem Architektenvertragsrecht, dem Architektenhonorarrecht und dem Architektenhaftungsrecht. Der Architektenvertrag stellt einen Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB dar. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bestimmt das Preisrecht und die Vergütung für Planungsleistungen im Bauwesen. Zusätzliche Regelungen ergeben sich aus den jeweiligen Architektengesetzen der einzelnen Bundesländer und der berufsrechtlichen Regeln der Architektenkammern.
Zu unseren Mandanten in diesem Bereich gehören Einzelarchitekten und/oder Ingenieure, kleinere und mittelständische Architekten- und Ingenieurbüros sowie große Planungsgesellschaften.
Unsere Leistungen im Bereich des Architekten- und Ingenieurrechts umfassen unter anderem:
- Überprüfung und/oder Erstellung von Architekten und Ingenieurverträgen
- Beratende Tätigkeit zu Fragen des Preisrechts und der Vergütung von Architekten und Ingenieuren (HOAI)
- Begleitende Rechtsberatung während der Planungs- und Bauüberwachungsphase zu sämtlichen Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI
- Beratung bei der Erstellung prüffähiger Schlussrechnungen insbesondere bei Vertragskündigungen
- Prozessrecht: außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Honoraransprüchen
- Architektenhaftung: Abwehr von Schadenersatz- und Haftungsansprüchen wegen Planungsfehler und/oder Bauüberwachungsfehler auch bei Bausummenüberschreitung
- Prozessführung bei selbstständigem Beweisverfahren
Wir verfügen über eine teilweise Jahrzehnte lange Erfahrung in den Bereichen und beraten Sie gerne bundesweit in allen Fragen. Wünschen Sie eine Beratung in einer architektenrechtlichen Angelegenheit, benötigen Sie rechtliche Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Honorarschlussrechnung oder in honorarrechtlichen Angelegenheiten, möchten Sie Ihren Architekten- oder Ingenieurvertrag prüfen lassen, oder benötigen Sie einen Rechtsanwalt, der Sie in einer honorarrechtlichen oder haftpflichtrelevanten Streitigkeit vor Gericht vertritt, kontaktieren Sie uns gerne jederzeit, wir helfen Ihnen.