Neues Bauvertragsrecht tritt zum 01.01.2018 in Kraft und schützt stärker die Verbraucher und Handwerker
Der Bundestag hat am 09.03.2017 das neue Bauvertragsrecht in leicht geänderter Fassung unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz beschlossen. Durch diese erneuten Änderungen werden vor allem die Rechte der Handwerker gestärkt. Rechtsanwalt Florian Becker stellt diese Änderungen des Rechtsschusses vor, der Beitrag ist in der aktuelle Ausgabe 06/2017 der Zeitschrift „Die Immobilie“ angedruckt, welcher über den nachfolgenden Link abrufbar ist.
http://www.dieimmobilie.de/ab-januar-2018-was-sich-im-baurecht-aendert-1499078967/