Unsere Kanzlei berät ebenfalls umfangreich und schwerpunktmäßig in allen Bereichen des Bauträgerrechts. Das Bauträgerrecht befasst sich mit der Entwicklung, der Errichtung bis hin zum Verkauf und zur Fertigstellung von Wohnungseigentumseinheiten wie Wohnungen und Gebäudekomplexen. Bei Bauträgerverträgen handelt es sich oft um komplexe Vertragskonstellationen, bei denen neben gesetzlichen Regelungen wie Werkvertrags- und Kaufrecht insbesondere auch die MaBV als Spezialverordnung Anwendung findet. Der Bauträgervertrag ist bisher nur rudimentär in § 632 a Abs. 2 BGB erwähnt.

Zu unseren Mandanten im Bereich des Bauträgerrechts gehören mittelständische und börsennotierte Bauträgergesellschaften, Bauunternehmen/Bauträger aber auch Privatpersonen, die eine Immobilie erwerben.

Unsere Leistungen im Bereich des Bauträgerrechts umfassen unter anderem:

  • Beratung, Prüfung und Gestaltung von Bauträgerverträgen insbesondere unter Beachtung der MaBV
  • Begleitende Beratung sowie Gestaltung von Leistungsbeschreibungen, Baubeschreibungen und sonstigen Vertragsklauseln
  • Beratung und Begleitung von Immobilienprojekten und Transaktionen (due-diligence-Prüfungen)
  • Beratung sowie Durchsetzung bzw. Abwehr von Mängelansprüchen während der Bauphase und nach Abnahme
  • Prozessrecht: außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Vergütungsansprüchen sowie Mängelansprüchen jeglicher Beteiligter

Wir verfügen über eine Jahrzehnte lange Erfahrung in den Bereichen und beraten Sie gerne bundesweit in allen Fragen. Wünschen Sie eine Beratung in einer bauträgerrechtlichen Angelegenheit oder wissen Sie nicht genau, welche Vorschriften gelten, möchten Sie vor Vertragsschluss / Unterschrift die rechtlichen Risiken einschätzen können oder ausschließen, oder benötigen Sie einen Rechtsanwalt, der Sie in bauträgerrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht vertritt, kontaktieren Sie uns gerne jederzeit, wir helfen Ihnen.

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