Aktuelles

09.11.2016

Auch Schönheitsreparaturen sind "anschaffungsnahe Herstellungskosten"

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in drei Urteilen vom 16.06.2016 (AZ: IX R 25/14; IX R 15/15; IX R 22/15) klargestellt, dass auch Schönheitsreparaturen zu den „anschaffungsnahen Herstellungskosten“ zählen und deshalb nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden können. Sie sind wie Sanierung-und Umbaukosten im Wege der Absetzung für Abnutzung (AfA) mit jährlich in der Regel 2 % geltend zu machen.

11.07.2016

Was sich ab 2017 im Baurecht ändert

Die Bundesregierung hat den Entwurf zur Reform des Bauvertragsrechts in den Bundestag eingebracht. 2017 wird das Gesetz voraussichtlich in Kraft treten. Rechtsanwalt Florian Becker von der Berliner Kanzlei Behm Pudack Becker stellt die wesentlichen Änderungen vor.

19.01.2016

Keine Gefährdungshaftung bei Ski-/Snowboardunfällen

Die Kanzlei Behm Pudack Becker Rechtsanwälte hat für ein großes Versicherungsunternehmen eine wichtige Entscheidung vor dem OLG Brandenburg erstritten, die weitreichende Bedeutung für zukünftige gerichtsanhängige sogenannten Pistenunfällen haben kann.

19.11.2014

Bearbeitungskosten der Deutschen Bank bei Kreditverträgen sind nicht zulässig

In der jüngeren Vergangenheit waren eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten darüber anhängig, ob Bearbeitungskosten von Kreditinstituten, u.a. der Deutschen Bank AG, die für die Bearbeitung von Ratenkreditverträgen berechnet wurden, rechtmäßig waren, oder ob die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist.

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